Um das Zusammensein und die Zusammenarbeit an unserer Schule für alle so angenehm und erfolgreich wie möglich zu gestalten, bedarf es neben gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft auch der Einhaltung einiger Regeln.
Die Teilnahme am Unterricht hat regelmäßig und pünktlich zu erfolgen. Das Verfahren bei Fehlzeiten ist in dem entsprechenden Merkblatt "Verfahren bei Fehlzeiten und Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts" geregelt, das die Schüler/innen zu Beginn der Schulzeit ausgehändigt bekommen.
Pünktlich zum Unterrichtsbeginn haben sich alle Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsräumen einzufinden. Sollte zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erschienen sein, ist durch die Klassensprecherin/den Klassensprecher das Sekretariat oder die Abteilungsleitung zu informieren. Während des Unterrichts kann der Klassenraum nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Lehrkraft verlassen werden.
Die Schuleinrichtung ist sorgfältig zu behandeln. Alle Räume, Aufenthaltsbereiche und Toiletten sind sauber zu verlassen. Für die EDV-Räume gilt, dass hier besonders sorgfältig mit den Geräten umzugehen ist. Schäden (im Gebäude, am Mobiliar, an Geräten usw.), Gefahrenquellen und Unfälle sind umgehend bei der aufsichtführenden Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden. Entstandene Verschmutzungen sind sofort zu beseitigen.
Abfälle jeglicher Art gehören in die Abfallkörbe, die sich auf den Gängen und auf dem Freigelände befinden. Abfälle sind getrennt zu sammeln: Papier/Pappe (blau), Verpackungen (gelb), Restmüll (schwarz).
Das Rauchen (auch E-Zigarette, Vapes, Heater oder ähnliches) ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
Essen in den Unterrichtsräumen ist nicht gestattet.
Jegliche Foto-, Film- und Audioaufnahmen mit digitalen Endgeräten sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ausnahmen können durch die jeweilige Lehrkraft im Rahmen ihres eigenen Unterrichts genehmigt werden. Zuwiderhandlungen können zur Anzeige gebracht werden.
Das Mitbringen von Waffen auf das Schulgelände ist verboten.
Die Schule übernimmt keine Haftung für private Gegenstände.
Wenn die Schülerinnen und Schüler in der Unterrichtszeit das Schulgelände aus privaten Gründen verlassen, sind sie nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
Nach Beschluss der Schulkonferenz vom 10.04.2024